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   BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 24.85   

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https://dejure.org/1985,7524
BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 24.85 (https://dejure.org/1985,7524)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1985 - 8 B 24.85 (https://dejure.org/1985,7524)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1985 - 8 B 24.85 (https://dejure.org/1985,7524)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 24.85
    Soweit die Beschwerde geltend macht, "das sich Bekennen des Klägers zum Deutschtum als Grundlage für die Entscheidung (sei) unaufgeklärt (ge-)blieben" (Beschwerdeschrift S. 3), verkennt sie den zutreffenden rechtlichen Ansatz des angefochtenen Urteils: Für den Kläger als sog. Spätgeborenen kommt es für die Frage des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum i.S. des § 6 BVFG auf den die Familie prägenden Elternteil an (vgl. Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 92.75 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 17 S. 9 ).
  • BVerwG, 26.08.1980 - 3 B 15.80

    Unterlassene Durchführung eines Beweisbeschlusses - Erwerbs von

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 24.85
    Auch hinsichtlich der im angefochtenen Urteil unter dem Blickwinkel einer persönlichen Prägung "durch Kulturgut" erörterten Mitgliedschaft des Klägers in Vereinen (BU S. 15) bedurfte es aus der rechtlichen Sicht des Berufungsgerichts (vgl. Beschluß vom 26. August 1980 - BVerwG 3 B 15.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 128 S. 30 ) keiner weiteren Beweisaufnahme.
  • BVerwG, 12.11.1984 - 8 B 58.84

    Inhaltliche und verfahrensrechtliche Voraussetzungen eines Umwandlungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 24.85
    Diese Frage läßt sich nur unter Würdigung aller hier gegebenen Umstände beantworten und greift daher nicht in einer für eine allgemeine Bedeutung vorausgesetzten, die Revisionszulassung rechtfertigenden aktuell verallgemeinerungsfähigen Weise über den Einzelfall hinaus (vgl. Beschluß vom 12. November 1984 - BVerwG 8 B 58.84 -).
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